Allgemein

pkh mehrvergleich

Vergessene PKH-Erstreckung beim Mehrvergleich – altbekanntes Problem mit neuen Kostenfolgen

Aus der Praxis: Als Rechtspfleger in Familiensachen stoße ich bei der Bearbeitung gerichtlicher Verfahren immer wieder auf ein altbekanntes, aber nach wie vor weit verbreitetes Problem – nämlich unsauber dokumentierte oder schlicht vergessene Mehrvergleiche im Zusammenhang mit bereits bewilligter Prozess-/Verfahrenskostenhilfe (PKH). Besonders häufig tritt dies bei sorgerechtlichen Verfahren auf, in denen sich die Beteiligten im […]

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PKH-Verfahren

RVG-Reform 2025: Übergangsrecht im PKH-Verfahren

Zum 1. Juni 2025 sind nicht nur die Beträge des § 13 RVG für die wertabhängigen Wahlanwaltsgebühren angehoben worden, sondern auch die Beträge für den im Rahmen eines PKH-Verfahren beigeordneten Rechtsanwalt gemäß der Tabelle des § 49 RVG. Daher stellt sich jetzt vermehrt auch für den beigeordneten Rechtsanwalt/die beigeordnete Rechtsanwältin die Frage des Übergangsrechts, also

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Leitfaden Prozesskostenhilfe

Aktueller Praxisleitfaden zur Prozesskostenhilfe erschienen

Alle wichtigen Regelungen zur PKH für die juristische Praxis

Leitfaden jetzt downloaden Die Prozesskostenhilfe ist ein wichtiger Bestandteil des Rechtssystems, der es auch einkommensschwächeren Menschen ermöglicht, ihr Recht vor Gericht durchzusetzen. In der neuen 3. Auflage der kostenlosen eBroschüre „Leitfaden Prozesskostenhilfe: Prozess- und Verfahrenskostenhilfe praxisnah erklärt“, informiert Autor und Rechtspfleger Andreas Erdmann Kanzleien über aktuelle Rechtsprechung und Freibeträge und erläutert die Beantragungs- und Bewilligungspraxis

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Alle wichtigen Regelungen zur PKH für die juristische Praxis

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Vergleich PKH

Prozesskostenhilfe bei Abschluss eines Vergleichs: So ist abzurechnen

Für ein Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren selbst kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt und ein Anwalt nicht beigeordnet werden. Lediglich für den Abschluss eines Vergleichs kann Prozesskostenhilfe bewilligt und der Anwalt beigeordnet werden. Die gebührenrechtlichen Folgen dieser Beiordnung sind in der Anwaltschaft allerdings weitgehend unbekannt.  I. Anwaltsvergütung Wie hier vorzugehen und abzurechnen ist, lässt sich am besten anhand eines Beispiels

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Die Wahlanwaltsgeschäftsgebühr: So gelingt die Anrechnung bei PKH und VKH

In § 58 Abs. 2 S. 2 RVG hat der Gesetzgeber mit dem KostRMoG 2021 eine neue Anrechnungsregelung für PKH-/VKH-Fälle eingeführt. Hintergrund war die Streitfrage, wie eine Wahlanwaltsgeschäftsgebühr auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen ist, wenn für das gerichtliche Verfahren Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt und der Anwalt/die Anwältin beigeordnet worden ist. Beispiel

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Mutwilligkeit Prozesskostenhilfe

Ablehnung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe, wenn das Vorgehen der Partei als mutwillig angesehen wird

Erweist sich die Prozess- oder Verfahrensführung als mutwillig, ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe abzulehnen (§ 114 Abs. 1 ZPO; § 76 Abs. 1 FamFG). Mutwillig ist die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung wiederum, wenn eine Partei, die keine Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl

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Das Vorschussrecht des beigeordneten Anwalts

Regelungen zu Gebühren, Auslagen und Musterformular

Wird dem bedürftigen Mandanten im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe ein Anwalt nach § 121 Abs. 1 ZPO oder nach § 78 Abs. 1 FamFG beigeordnet, so kann dieser nach § 47 RVG einen Vorschuss aus der Landeskasse auf seine Vergütung verlangen. Das Vorschussrecht des beigeordneten Anwalts ist allerdings gegenüber dem Vorschussrecht eines Wahlanwalts erheblich

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Prozess- und Verfahrenskostenhilfe auch für Vergleich über nicht anhängige Gegenstände

Wird in einem gerichtlichen Verfahren, für das der bedürftigen Partei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt und ein Anwalt beigeordnet worden ist, ein Vergleich geschlossen, so erstrecken sich Bewilligung und Beiordnung auch auf den Vergleich. Eine gesonderte Gerichtsgebühr fällt ohnehin nicht an und die Einigungsgebühr des Anwalts zählt zur gesetzlichen Vergütung nach § 45 Abs. 1 RVG.

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Abrechnung im PKH-/VKH-Verfahren: Woher kommt der Gegenstandswert für die Abrechnung, wenn das Gericht keinen Wert festsetzt?

Es gibt Tätigkeiten, für die bei Gericht keine oder (nur) sog. Festgebühren zu zahlen sind. Das betrifft insbesondere das Verfahren über die Prozesskostenhilfe (PKH). Bei Gericht fallen im Prozesskostenhilfeverfahren nur Gebühren an, wenn die Beschwerde gegen eine die PKH ablehnende Entscheidung verworfen oder zurückgewiesen wird (Nr. 1812 GKG-KV/1912 FamGKG-KV – Festgebühren i. H. v. 60

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mehrwertvergleich

Abrechnung bei PKH/VKH-Mehrwertvergleich:
Streitfragen und Status quo

Ist der bedürftigen Partei in einem gerichtlichen Verfahren Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt und der Anwalt beigeordnet worden, so erstrecken sich die Bewilligung und die Beiordnung ohne Weiteres auch auf einen Vergleich über die anhängigen Gegenstände. Wird dagegen ein sog. Mehrwertvergleich geschlossen – werden in den Vergleich also weitere in diesem Verfahren nicht anhängige Gegenstände einbezogen

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Streitfragen und Status quo
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